GEWÄHRLEISTUNG
Geben Sie Ihre defekte Kaffeemaschine in professionelle Hände und profitieren Sie von unserer einjährigen Gewährleistung auf von uns durchgeführte Reparaturen.
Gewährleistung auf Reparaturen
Wir geben auf die von uns eingebauten Ersatzteile und den korrekten Einbau eine Gewährleistung von 12 Monaten.
Sollte innerhalb dieses Zeitraumes das eingebaute Teil wieder defekt sein wird es kostenlos ersetzt.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abholung des Gerätes und bezieht sich nur auf die tatsächlich durchgeführte Reparatur und die dabei eingebauten Ersatzteile.
Defekte und Verschließ anderer Komponenten und Teile der Kaffeemaschine die bei der ursprünglichen Reparatur nicht ausgetauscht wurden, sind von der Gewährleistung innerhalb der 12 Monate ausgeschlossen.
Für Kaffeeautomaten in gewerblichem Gebrauch geben wir auf die von uns eingebauten Ersatzteile und den korrekten Einbau eine Gewährleistung von 6 Monaten.
Reparatur in Auftrag geben
Hier können Sie den Auftragsschein für eine Reparatur oder Wartung Ihrer Kaffeemaschine herunterladen.